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Demokratiefest Kleinmachnow-Teltow-Stahnsdorf, 26.05.2024 – „75 Jahre Grundgesetz – ein Blick aus dem Osten““

Karen Sokoll, Rechtsanwältin, Richterin am Landesverfassungsgericht Brandenburg

Liebe Veranstalter und Feiernde!

Als Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg freue ich mich, mit Ihnen 75 Jahre Demokratie nach dem Modell unseres Grundgesetzes zu feiern. Mein Name ist Karen Sokoll. Ich überbringe herzliche Grüße zu einem, wie ich finde, besonders passenden Fest: von Bürgerinnen und Bürger dreier Gemeinden selbst organisiert, parteipolitisch neutral mitten in Wahlkampfzeiten und sozusagen auf einem Marktplatz, dem klassischen Ort der Demokratie.

Hier lässt sich der Zusammenhalt feiern, den das Grundgesetz konkret in unserer Regionsymbolisiert. Brandenburg (speziell hier die Metropolregion im Berliner Umland) zeichnet sich durch seine vielfältige Bevölkerungszusammensetzung aus. Diese Vielfalt ist vor allem eine Stärke. Schon zu Fontanes Zeiten waren die meisten Berliner, oder ihre Vorfahren, aus anderen Gegenden zugezogen, etwa aus östlicheren Teilen Europas oder als Glaubensflüchtlinge aus Frankreich. Seit 1990 bergen Berlin und Brandenburg eine einzigartige Mischung von Menschen mit ost- und westdeutschen Wurzeln, Menschen mit und ohne „Migrationshintergrund“.

Wie steht es mit der Verbundenheit in unserer Region mit dem Grundgesetz? Lebendige Demokratie ist ja immer auch eine Sache der Emotionen und persönlichen Erzählungen, wie es z.B. Hedwig Richter in ihrem Buch „Demokratie – eine deutsche Affäre“ anschaulich beschrieben hat. Erlauben Sie mir, meine Familie als Beispiel dafür zu nennen, dass die „Lager“ nicht ganz so trennscharf sind, wie das in der immer noch aktuellen Ost-West-Debatte klingt. Ich komme aus der alten Bundesrepublik, lebe aber nun fast 30 Jahre in Brandenburg, wo meine Kinder aufwuchsen. Meine Eltern, als Jugendliche Mitte des letzten Jahrhunderts aus Masuren bzw. Sachsen nach Westdeutschland gekommen, nahmen dorthin prägende Erfahrungen mit: den Kriegsalptraum im östlichen Grenzland; die Repression eines damals stalinistisch geprägten DDR-Regimes gegen die Junge Gemeinde. Meine Eltern haben mir mitgegeben, dass Frieden und Stabilität, aber auch Freiheit vor staatlicher Bevormundung und Zwangsherrschaft höchste Güter und niemals selbstverständlich sind.

1949 feiern wir nun als Geburtsjahr des Grundgesetzes. Vieles, was wir heute als Erfolgsgeschichte verstehen, wurde erst danach erkämpft und erarbeitet, von engagierten Menschen, Millionen von ihnen wie meine Eltern aus dem Osten. Etwa die allmähliche Integration Deutschlands in die westliche Rechts- und Wertegemeinschaft, bis hin zur Europäischen Union auch: die innere Befreiung der Diskussionskultur in den Jahren nach 1968 –und die Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarn, wie Polen, durch Willy Brandts Ostpolitik, mit dem Eingeständnis unserer Verantwortung für Verbrechen der Vergangenheit. Damit verkenne ich nicht, dass „Geschichte“ im geteilten Deutschland jahrzehntelang parallel verlief, als „zwei Geschichten“ (mal ganz stark vergröbert). Und diejenigen unter Ihnen, die bis 1990 in der DDR lebten, haben diese ersten Jahrzehnte des Westens anders wahrgenommen und im Osten anderes erlebt. Und nur vom Hörensagen kennen all das die inzwischen Nachgeborenen oder Zugezogenen. Da wir uns hier begegnen, besteht vielleicht die Chance, Geschichten auszutauschen.

Was die prägenden Grundideen betrifft, ist das Grundgesetz ja keine rein westdeutsche Erfindung. Es knüpft an aufklärerische Gedanken einer europäischen Tradition an, die wesentlich auch von Vor-Denkerinnen und Denkern aus „dem Osten“ hervorgebracht wurde.

Klar, den Text hat der Parlamentarische Rat in Bonn und vor ihm ein Ausschuss am Herrenchiemsee erarbeitet, im Auftrag der frisch gegründeten westlichen Bundesländer, deren Landtage dann auch – außer dem bayerischen, der mehr Autonomie wollte – zustimmten, und letztlich auf Wunsch der drei westlichen Besatzungsmächte Deutschlands. Wegen der Vorläufigkeit dieser Verfassung in einem geteilten Deutschland wurde sie schlicht Grundgesetz genannt. Das drückt doch eigentlich gut aus, worum es geht: Um nicht mehr und nicht weniger, als verbindlich die Grundpfeiler eines Rechts- und Wertesystems zu beschreiben.

Herzstück ist bekanntlich die Verpflichtung auf die Menschenwürde, gleich in Artikel 1 Abs. 1 GG, die vielfältig in unser Recht hineinwirkt (im Kern: Der Mensch ist niemals Mittel zum Zweck, daraus ergibt sich z.B. das ausdrückliche Verbot der Todesstrafe, der Anspruch auf ein Existenzminimum und vieles mehr). Gleich gefolgt von den Grundrechten und unveränderlichen Prinzipien freiheitlicher Demokratie: Rechtsstaatlichkeit, abgesichert durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG). Unverzichtbar: Kontrollmechanismen durch Gewaltenteilung, unter anderem: eine unabhängige Justiz.

1948/49 herrschte keine Euphorie, wie das bei Verfassungsentwürfen nach einer Revolution der Fall ist. Wie 1918 oder 1848, beim fulminanten Entwurf der Paulskirchenverfassung, deren Jubiläum wir letztes Jahr gefeiert haben. Die konnte sich bekanntlich politisch nicht durchsetzen, hat aber die Weimarer Reichsverfassung und dann das Grundgesetz stark beeinflusst. An der Paulskirchenverfassung haben wesentlich auch liberale Vordenker und Parlamentarier aus dem Osten mitformuliert – zum Beispiel der Präsident der Nationalversammlung und spätere Reichstagspräsident Eduard von Simson, oder Eduard Lasker, später Haupt-Gegenspieler Bismarcks im Parlament (beide übrigens jüdischer Herkunft, wie so manche dieser Vorkämpfer).

1949 befand man sich dagegen sozusagen auf einem materiellen und moralischen Trümmerhaufen. Die noch in einer freien Wahl an die Macht gelangten Nationalsozialisten (erst noch mit der DNVP) hatten staatsstreichartig eine totalitäre Diktatur errichtet, in der dann Deutsche, im Namen einer Ideologie der „Weltherrschaft“, einen Weltkrieg anzettelten und Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes gegen andere Völker und das eigene Volk begingen. 1949 ging es darum, das Nie Wieder dieser Zwangsherrschaft mit wirksamen Schutzvorkehrungen abzusichern. Zugleich bahnte sich außenpolitisch der Kalte Krieg mit neuen Konflikten an. Während der Verabschiedung des Grundgesetzes blockierte die Sowjetunion, als Reaktion auf die Währungsreform, die Versorgungswege nach West-Berlin, die über eine Luftbrücke geführt werden mussten. In dieser kritischen Phase war das Vertrauen in Elemente direkter Demokratie sehr begrenzt.

Heute rühmt man aber, die „Sicherheitsgurte“ seien klug angelegt worden: Bindung eines Rechtsstaats an die Grundrechte und viele feste Regeln im Staatsorganisationsrecht. Ich nenne hier nur ein Element: die Schaffung eines unabhängigen Verfassungsgerichts. Eine Idee des großen Staatsrechtslehrers Hans Kelsen (von Wien aus vor den Nazis in die USA emigriert – also auch kein Westdeutscher… – auch er übrigens jüdischer Herkunft). Viele rühmen auch die Zurückhaltung des Grundgesetzes im Detail, z.B. bei Vorgaben zur Wirtschaftsordnung (mal jenseits des Artikel 14 GG), die Platz lässt für demokratisch ausgehandelte, politische Gestaltung.

„Verfassung“ hat ja als Begriff zwei, wenn nicht drei Seiten: Sie ist der Rahmen des Rechts, sozusagen die Medaille „von vorne“ betrachtet, und die Umsetzung in der Realität, und auch die „innere Verfassung“, also die Bereitschaft, die Prinzipien mit Leben zu füllen. Die erfolgreiche Entwicklung unter dem und des Grundgesetz(es) nach 1949 ergibt sich aus vielen Faktoren rechtlicher und faktischer Art. Zum Beispiel, dass es (auch dank eines funktionierenden, in der Verfassung festgeschriebenen Wahlrechts) große Volksparteien gab, denen bei den vielen Kontroversen der Zeit doch Kompromisse möglich waren; oder das „Wirtschaftswunder“, und dass daran dank enormer Leistungen sozialen Ausgleichs durch Lastenausgleichsgesetze etc. weite Teile der Bevölkerung partizipieren konnten. Und Zeit brauchte es. 1949 schrieb Hannah Arendt schon eine tiefe Analyse des Totalitarismus, von da waren es aber noch Jahre und Jahrzehnte hin bis zur halbwegs gründlichen Aufbereitung der Nazi-Verbrechen. Das Grundgesetz gab das Gerüst für Krisenfestigkeit – aber oft hätte es auch anders kommen können. Viele Vorgaben, etwa in Art. 3 die Gleichberechtigung der Frau, wurden erst nach Jahren ansatzweise umgesetzt, denken wir an das Familien- und Arbeitsrecht; da war die DDR bekanntlich schneller.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Schlüsselrolle eingenommen und die Grundrechte konkretisiert, auch gegen staatliche Übergriffe verteidigt – man denke zum Beispiel an die Staatsfreiheit der Medien („Adenauerfernsehen“). Bis hin zur Schaffung zentraler „neuer“ Grundrechte, die sich bei neuen Herausforderungen aus der Menschenwürde und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiten lassen – etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht, oder zuletzt, im Klimabeschluss 2021, ein Anspruch der Bürger gegen den Staat, Klimaneutralität wirksam anzustreben. Die Grundrechte wirken nach dieser Rechtsprechung auch im Verhältnis Privater zueinander. Und das Verhältnismäßigkeitsprinzip, als Maßstab staatlichen Handelns und Methode für den Ausgleich verschiedener Grundrechte und anderer Verfassungsgüter, ist auch ein „Exportschlager“ geworden. Als Erfolgsfaktor gilt, dass das Grundgesetz entwicklungsoffen ist für gesellschaftliche Veränderungen. – Inzwischen ist mit Iris Härtel auch immerhin eine Richterin am Bundesverfassungsgericht, die in der DDR geboren wurde.

Auf Brandenburger Gebiet gilt das Grundgesetz bekanntlich erst seit (fast) 34 Jahren, seit die Volkskammer der DDR mit Wirkung zum 3. Oktober 1990 auch für unser Land als einem der fünf „neuen Länder“ der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Heute wird zum Teil bemängelt, dass man im Zuge der Wiedervereinigung letztlich nicht dazu kam (sage ich mal), eine neue gesamtdeutsche Verfassung zu schreiben oder zumindest zum Grundgesetz eine Volksabstimmung durchzuführen. Ich weiß nicht, ob es Sinn ergäbe, das heute nachzuholen. Wir können aber stolz darauf sein, dass unsere Brandenburgische Landesverfassung in dieser Zeit in einem jahrelangen Prozess, auch mit starkem Einfluss der Runden Tische aus der friedlichen Revolutionszeit, ausgehandelt wurde. Und am 14. Juni 1992 von der Brandenburger Bevölkerung durch Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit von 94 Prozent der gültigen Stimmen angenommen wurde.

Inhaltlich ist in unsere Landesverfassung nach der friedlichen Revolution von 1989, trotz aller kontroversen Diskussionen, gewiss mehr Euphorie geflossen als in das Grundgesetz. Vor allem gelang es, ergänzende Elemente direkter Demokratie einzuführen: Volksinitiative, Volkbegehren und Volksentscheid. Auch wurden Auslegungshinweise und Staatsziele mit aufgenommen, Erbe der DDR-Zeit und der Bürgerrechtsbewegung, sozusagen „Fingerzeige“ in Richtung Gesetzgeber und Regierung/Verwaltung. Beispielsweise soziale und kulturelle „Rechte“, Landschafts- Natur- und Klimaschutz. Da solche Ziele grundsätzlich nicht einklagbar sind und da zugleich eine „Homogenitätsvorgabe“ – grob gesprochen: ein Vorrang des Grundgesetzes – gilt, relativieren sich diese Unterschiede erheblich. In unserer Rechtsprechung als Landesverfassungsgericht besteht sehr große Kohärenz zum Bundesverfassungsgericht. Trotzdem können föderale Unterschiede belebend sein. Ein aktuelles Beispiel ist die Diskussion darum, das Bundesverfassungsgericht stärker in seiner Unabhängigkeit zu schützen, angesichts übergriffiger Justizreformen in Polen unter der „PIS“-Regierung oder in Ungarn – hier haben wir in Brandenburg Vorkehrungen in der Verfassung getroffen.

Abschließend eine Frage: Was macht für Sie Demokratie im Sinne des Grundgesetzes aus?

Ein Riesenthema, ich weiß. Demokratie ist Rück-Bindung staatlicher Repräsentanten an das Wohl des Staatsvolks, der Bürgerschaft, als „Souverän“. Das ist in diesem Super-Wahljahr besonders deutlich gesichert durch freie, gleiche, allgemeine und geheime Wahlen. Es gibt noch weitere wichtige Voraussetzungen, um Teilhabe aller Bürger zu sichern, zum Beispiel Bildung; oder der Schutz vor staatlicher Totalüberwachung („Die Gedanken sind frei“, das haben wir in Gedenken an 1848 und an die erstmals freien Volkskammerwahlen 1990 kürzlich nochmal an der Potsdamer Freiheitslinde gesungen).

Das Bundesverfassungsgericht betont einen Aspekt besonders: Echte Demokratie funktioniert „von unten nach oben“. Zwar müssen am Ende Mehrheitsentscheidungen akzeptiert werden. Genauso aber brauchen wir Prozesse freier öffentlicher Meinungsbildung – einen auch kontroversen öffentlichen Diskurs, der nicht vom Staat, und auch nicht von dominierenden gesellschaftlichen Gruppen zu stark eingeengt wird. Ein anspruchsvolles Projekt. Manche sprechen von Zumutung: Nicht jede kann ihren Gruppen-Willen, ihre Überzeugung vom „Richtigen“ durchsetzen, und die Grenzen des Sagbaren (etwa gegen Hass und Hetze) müssen gewahrt bleiben. Aber es muss möglich bleiben, sehr unterschiedliche Positionen einzubringen.

Ganz im Sinne Immanuel Kants – auch Jubilar in diesem Jahr –, der stolz das Zeitalter der Kritik ausrief, und das hieß für ihn immer auch: der Selbst-Kritik, Erkenntnis eigener Grenzen. Kant, der dazu aufforderte und das auch lebte, auch wenn selbst er natürlich manchmal auch nicht klüger war als der Zeitgeist, sich der Anstrengung zu unterziehen, selbst zu denken statt Meinungsführern nachzuplappern. Das gehe nicht allein im Kämmerlein, sondern immer nur im Diskurs mit anderen. Er empfiehlt – auch wenn wir Gefühlswesen sind –, sich möglichst wie ein Gericht sein Urteil zu bilden: unparteiisch, geduldig, erst mal den Sachverhalt (und die Zuständigkeit) zu klären. Kant, Weltbürger aus dem östlichen Preußen damals, dem im „totalen Krieg“ untergegangenen liberalen Königsberg, war ja auch Vor-Denker unseres immer noch viel zu schwachen Völkerrechts, mit dem Anspruch an Staaten wie an einzelne Menschen, sich an moralische Standards zu halten.

Insoweit stehen wir nun in Kriegs- und Multikrisenzeiten – gefühlt: mehr denn je – vor einem gewaltigen Berg neuer Herausforderungen. Unsere Demokratie bedrohen nicht nur massive äußere Krisen, und Mächte und Menschen, die sie abschaffen wollen, sondern auch innere Faktoren, die unseren öffentlichen Diskurs erschweren. Jeder, jede von Ihnen kann aus dem eigenen Umfeld viel dazu sagen. Für mich persönlich sind wichtige Punkte: Zu wenig Zeit für die Flut an Informationen zu rasch veränderlichen, oft hoch komplexen Themen, auch um emotional noch nachzukommen. Zu wenige eingespielte Formate zur Begegnung auch mit Andersdenkenden, anders Sprechenden im „realen Leben“. Zugleich umfassende Veränderung des Lebens, des Miteinanders durch so genannte Social Media – damit meine ich nicht nur die Verrohung des Umgangs miteinander, sondern vieles mehr, zum Beispiel eine ganz andere Art, Informationen aufzunehmen.

Für mich gehört aus meinem Hauptberuf als Anwältin dazu schließlich die Erfahrung, dass für die Bürgergesellschaft zentral wichtige Fragen, trotz Bemühungen um Transparenz, zu oft nur in „Expertenblasen“ diskutiert und entschieden werden. Etwa rund um die grundlegenden Veränderungen – Chancen und Risiken –, die der Einsatz von Künstlicher Intelligenz überall, auch im öffentlichen Diskurs, gerade mit sich bringt. Toll, dass in Brüssel soeben eine Einigung auf eine KI-Verordnung möglich war! Noch besser, wenn viel mehr Menschen jetzt mitdiskutieren könnten bei den großen Weichenstellungen, wie wir zum Beispiel konkret damit umgehen, dass Fakten von Fakes ununterscheidbar werden oder dass immer weitreichender Algorithmen unsere Aufmerksamkeit lenken und für uns Entscheidungen treffen. Warum nicht eine Einbindung der „Schwarmintelligenz“ aller Anwender, zum Beispiel in Form bunt gemischter Bürgerräte, die auch Empfehlungen formulieren ?… Hier verlasse ich das Terrain des Grundgesetzes in Richtung Europa (wobei auch spannend sein wird, wann oder wie die deutsche Verfassungsgerichtsbarkeit sich hier einbringen wird…). Aber ich verlasse es nur scheinbar, denn die drei Ebenen Land, Bund, Europa sind heute auch dank der Weichen in unserer Verfassung eng miteinander verbunden.

In diesem Sinne: herzlichen Glückwunsch uns allen zu 75 Jahren Grundgesetz – und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!